Allgemeine Geschäftsbedingungen Fally Büromöbel GmbH & Co KG

1. GELTUNGSBEREICH

Für den Geschäftsverkehr der Fally Büromöbel GmbH & Co KG gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden,
unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über den Webshop zustandegekommen ist; auch
wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2.VERBRAUCHERGESCHÄFTE

Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte mit Kunden, für die das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört
(§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG).

3. ABWEICHENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies
von der Fally Büromöbel GmbH & Co KG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

4. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1 Angebote der Fally Büromöbel GmbH & Co KG sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die
Bestellung des Kunden gilt erst mit der Auftragsbestätigung (Punkt 4.2) als angenommen, wodurch der Vertrag zwischen dem Kunden und
der Fally Büromöbel GmbH & Co KG verbindlich zustande kommt.
4.2 Die Fally Büromöbel GmbH & Co KG bestätigt die Bestellung durch Zusendung (Brief, Fax oder Email) einer Auftragsbestätigung an die
vom Besteller angegebene Rechnungs- oder Email-Adresse. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung kann innerhalb von 14 Tagen ab
Eingang der Bestellung erfolgen; im Einzelfall kann die Übermittlung der Auftragsbestätigung aufgrund der Vorlieferungszeit des Herstellers
auch später erfolgen.
4.3 Der Kunde hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung, die darin festgesetzten Liefertermine zu prüfen und bei Abweichen der
Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag bzw. der Bestellung innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich
zu widersprechen, sofern es sich beim zugrundeliegenden Rechtsgeschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, widrigenfalls diese
Abweichungen als genehmigt und verbindlich gelten.
4.4 Bei Verbrauchergeschäften hat der Kunde die Richtigkeit der Auftragsbestätigung, die darin festgesetzten Liefertermine zu prüfen und
bei Abweichen der Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Auftrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich zu
widersprechen, widrigenfalls diese Abweichungen als genehmigt gelten.

5. KOSTENVORANSCHLÄGE

5.1 Ein Kostenvoranschlag wird von der Fally Büromöbel GmbH & Co KG nach bestem Fachwissen erstellt; schriftliche Kostenvoranschläge
sind unverbindlich („ohne Gewähr“) und entgeltlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 %
ergeben, so hat die Fally Büromöbel GmbH & Co KG den Kunden hiervon unverzüglich zu verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche
Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters
in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
5.2 Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im
Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.

6. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Alle angeführten Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab einem NETTO-Warenwert von mindestens EUR 1.000,00 frei Haus. Bei niedrigerem NETTO-
Warenwert berechnet die Fally Büromöbel GmbH & Co KG 8% Transportkostenanteil vom Auftragswert, jedoch mindestens EUR 25,00.
6.3 Aus versandtechnischen Gründen werden verschiedene Produkte zerlegt bzw. in Teilen geliefert. Besteht der Kunde auf eine besondere
Verpackung oder auf eine besondere Versandart, werden die auftretenden Mehrkosten von der Fally Büromöbel GmbH & Co KG
entsprechend in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind zulässig und gelten als in sich geschlossenes Geschäft. Im Falle von Teillieferung sind
Teilrechnungen stets zulässig.
6.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsendbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Fally Büromöbel GmbH & Co KG behält es sich jedoch ab einer Auftragssumme von insgesamt EUR
10.000,00 netto vor, nur gegen Vorauszahlung gemäß Punkt 6.5 zu liefern.
6.5 Bei Objektaufträgen sind die Zahlungen in folgenden Teilraten zu leisten:
a) 1/3 des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung,
b) 1/3 des Rechnungsbetrages bei Lieferung,
c) 1/3 des Rechnungsbetrages bei Rechnungslegung.
6.6 Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von der Fally Büromöbel GmbH & Co KG bekanntgegebene Konto
spesenfrei durchzuführen.
6.7 Im Falle von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit dem
Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht der Fally Büromöbel
GmbH & Co KG das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis
die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
6.8 Die Mahn- und Inkassospesen iSd §§ 458 ABGB und 1333 ABGB für Forderungseintreibungen durch die Fally Büromöbel GmbH & Co KG
stehen verschuldensunabhängig zu.

7. LIEFERUNG

7.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch LKW, Post oder Bahn. Nicht vorhergesehene Kosten bei Montage und
Lieferung, verursacht durch den Kunden oder anderer in seinem Auftrag tätigen Unternehmen, wie beispielsweise durch Zwischenlagerung,
mehrmalige Anfahrt, Verschiebung von Montagen oder deren Unterbrechung und zusätzliche Transportkosten sowie die Gefahr des
zufälligen Unterganges der Ware, gehen zu Lasten des Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Für Daten geht die
Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der
Netzwerkschnittstelle der Fally Büromöbel GmbH & Co KG auf den Kunden über.
7.2 Wenn nicht anders festgelegt, erfolgt die Lieferung hinter die erste versperrbare Türe. Der Kunde hat die für die ordnungsgemäß
durchzuführenden Lieferungen und Montagen zumutbare Bedingungen sicherzustellen. Diese sind beispielsweise entsprechende Beheizung,
trockene Räume, gesicherte Zufahrt für LKW ́s, Benützungsmöglichkeit eines Aufzuges (sofern vorhanden), Möglichkeit der Strom- und
Beleuchtungsbenützung und Vorhandensein eines versperrbaren Raumes.
7.3 Sollte der Kunde die in Punkt 7.2 Bedingungen nicht sichergestellt haben, so haftet er vollumfänglich für einen allenfalls an der Ware
eintretenden Schaden.
7.4 Der Kunde trägt die Kosten einer allfälligen Rücksendung der Ware. Rücksendungen sind an die Geschäftsadresse in 2232 Deutsch-
Wagram, Dr. Leopold Figl-Gasse 1a, vorzunehmen.

8. VERZUG

8.1 Die Lieferfristen und -termine werden von der Fally Büromöbel GmbH & Co KG nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten; diese
sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt
der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
8.2 Kann eine Lieferfrist bzw. -termin durch Ereignisse höherer Gewalt (darunter fallen insbesondere auch Einschränkungen durch die COVID-
19 Pandemie, wie Einreise- und Ausreisebeschränkungen oder Betretungsverbote), Nichteinhaltung der Termine der Vorlieferanten der Fally
Büromöbel GmbH & Co KG, Verkehrsstörungen nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit der Verhinderung.
8.3 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest vierwöchigen –
Nachfrist, möglich. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Ansprüche
auf Schadenersatz bei Lieferverzögerungen sind bei leichter Fahrlässigkeit der Fally Büromöbel GmbH & Co KG ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Bei den für den Kunden speziell angefertigten oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Waren ist ein
Vertragsrücktritt ausgeschlossen. Für Ware, die bereits beim Kunden in Gebrauch war (auch Muster und Ausstellungsware), wird eine
angemessene Wertminderung in Rechnung gestellt.
8.5 Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware („Annahmeverzug“) wird für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten
des Kunden gelagert, wofür dem Kunden eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird.
Gleichzeitig ist die Fally Büromöbel GmbH & Co KG berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts gilt eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht
unterliegende, verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von 5 % des Netto-Rechnungsbetrages als vereinbart. Die Geltendmachung über die
Vertragsstrafe hinausgehender Schäden ist nicht ausgeschlossen.

9. EINBAU UND MONTAGE

Der Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von Fachpersonal im Auftrag der Fally Büromöbel GmbH & Co KG durchgeführt
und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den üblichen Preisen, sofern beim Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Der Kunde bestätigt der Fally Büromöbel GmbH & Co KG durch Unterfertigung des Montagenachweises die
ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten, die Prüfung offenkundiger Mängel sowie die endgültige Übernahme der Ware.

10. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, SCHADENERSATZ

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften sechs Monate ab der Übergabe; §§ 924 und 933b ABGB finden keine
Anwendung.
10.2 Bei Unternehmergeschäften sind auftretende Mängel vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich bei der Fally Büromöbel
GmbH & Co KG zu rügen; sofern es sich um offenkundige Mängel handelt, sind diese gleich vom Kunden am Liefer- bzw. Montageschein zu
vermerken. Ist ein Mangel erst später erkennbar, beträgt die Rügefrist 14 Tage ab dem Tag der Erkennbarkeit des Mangels.
10.3 Die Fally Büromöbel GmbH & Co KG hat im Falle der Gewährleistung das Wahlrecht, die Art der primären Gewährleistungsbehelfe
(Verbesserung oder Austausch) selbst zu bestimmen.
10.4 Geringfügige Abweichungen der Holzmaserung und Holzfarbe stellen keinen Mangel dar, da Holz ein natürlicher Werkstoff ist. Bei
Lederbezügen sind natürliche Narbungen, Insektenstiche und Bisse unvermeidbare Merkmale eines Naturproduktes und gelten nicht als
Mängel im Sinne des Gewährleistungrechts.
10.5 Sofern die Fally Büromöbel GmbH & Co KG Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen
erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preise der Fally Büromöbel GmbH & Co KG nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand
verrechnet.
10.6 Zum Schadenersatz ist die Fally Büromöbel GmbH & Co KG in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fally Büromöbel GmbH & Co KG ausschließlich für Personenschäden.
10.7 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus
Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Fally Büromöbel GmbH & Co
KG nicht.
10.8 Darüber hinaus haftet die Fally Büromöbel GmbH & Co KG nicht für Schäden jeglicher Art infolge Nichtbeachtung der mitgelieferten
Bedienungsanleitung für den jeweiligen Liefergegenstand, sowie für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw.
Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung oder vom Kunden zu vertretende längere Lagerdauer, zurückzuführen sind.

11. VERJÄHRUNG, PRÄKLUSION

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Kunde nicht Unternehmer
iSd KSchG ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen die Fally Büromöbel GmbH & Co KG, sofern sie nicht vom Kunden binnen sechs
Monaten (falls der Kunde Unternehmer iSd KSchG ist) oder binnen eines Jahres (falls der Kunde nicht Unternehmer ist) ab jenem Zeitpunkt,
in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründeten Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich
geltend gemacht werden, längst aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten bzw.
Verstoß.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; die gelieferte Ware bleibt so bis zur Erfüllung sämtlicher vom Kunden
bestehenden Verbindlichkeiten (auch aus früheren Lieferungen bzw. Aufträgen), insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises, im Eigentum der Fally Büromöbel GmbH & Co KG.