Produktbeschreibung
Gewährleistung und Garantie
10 Jahre Langzeitgarantie von INTERSTUHL
Garantieprodukte sind alle Produkte von INTERSTUHL mit Ausnahme von elektronisch-digitalen Produkten, wie zum Beispiel Sensoren. Anspruch aus dieser Garantie hat ausschließlich der Eigentümer des Garantieprodukts.
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Garantieprodukt innerhalb der Garantielaufzeit einen Defekt aufweist und kein Garantieausschluss vorliegt.
INTERSTUHL gewährt eine Langzeitgarantie von 10 Jahren. Davon gelten die ersten 3 Jahre als Vollgarantie. Maßgeblich ist das Produktionsdatum, das durch ein Etikett unter dem Produkt kenntlich gemacht ist.
Die ersten 3 Jahre: Vollgarantie
Im Zeitraum der Vollgarantie werden alle erforderlichen Ersatzteile einschließlich der Übernahme der Verpackung kostenlos geliefert.
INTERSTUHL behält sich das Recht vor, Instandsetzungen während der Vollgarantie selbst durchzuführen. Die Reparatur kann im Werk, vor Ort oder durch einen autorisierten Händler bzw. Partner erfolgen.
Entstandene Kosten für nicht berechtigte Garantiearbeiten können dem Garantieberechtigten in Rechnung gestellt werden.
Garantie vom 4. bis zum 10. Jahr
Nach Ablauf der Vollgarantie stellt INTERSTUHL im Rahmen der Langzeitgarantie vom 4. bis zum 10. Jahr sämtliche Ersatzteile kostenlos zur Verfügung.
Für die Durchführung der Garantiearbeiten beim Händler, beim Endkunden oder im Werk wird die Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Zusätzlich können Aufwendungen für Wegezeiten berechnet werden. Diese Kosten werden auf Anfrage angeboten und separat in Rechnung gestellt.
Von der Langzeitgarantie ausgenommene Teile
Von der Langzeitgarantie ausgenommen sind Verschleißteile. Dazu gehören insbesondere:
- Bezugsmaterialien
- Schaumteile und Integralschäume
- Polster
- Rollen
- Oberflächen von Gestellen und Fußkreuzen
- Oberflächen, Kanten und Umleimer von Tischen
Wann besteht kein Garantieanspruch?
Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Defekt auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:
- unsachgemäße Installation, Inbetriebnahme oder ein unsachgemäßer Transport durch oder im Auftrag des Garantieberechtigten
- unsachgemäße Eingriffe, zum Beispiel eigene Reparaturversuche, durch den Garantieberechtigten oder nicht von INTERSTUHL autorisierte Dritte
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Bedienungsanleitungen oder Installationsnormen
- höhere Gewalt, zum Beispiel Unwetter, Blitzschlag, Überspannung oder Feuer
- Verwendung eines nicht von INTERSTUHL empfohlenen Reinigungs- oder Pflegemittels
- üblichen Verschleiß, natürliche Abnutzung oder Umwelteinflüsse
- eine vom Garantieberechtigten gewünschte Abweichung von der Serienproduktion
- Materialien, die vom Garantieberechtigten selbst zur Verfügung gestellt wurden
Zur Pflege und Reinigung Ihres INTERSTUHL-Möbelstücks dürfen ausschließlich die von INTERSTUHL empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden.
Garantie bei unterschiedlicher Nutzung
Die Garantiezeiten gelten für eine übliche industrielle Nutzung. Diese entspricht einer Nutzung von 8 Stunden pro Tag an 220 Arbeitstagen pro Jahr.
Bei Mehrschichtbetrieb oder einer ganzjährigen Nutzung rund um die Uhr, also 24 Stunden pro Tag, reduziert sich die Garantiezeit entsprechend.
Was passiert im Garantiefall?
Liegt ein Garantiefall vor, wird INTERSTUHL den Defekt nach eigener Wahl auf eigene Kosten beheben. Dies kann durch eine Reparatur des Garantieprodukts bei INTERSTUHL, bei einem Händler oder beim Garantieberechtigten erfolgen.
Alternativ kann INTERSTUHL neue oder generalüberholte Teile liefern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von INTERSTUHL über.
Stellt sich bei der Prüfung durch INTERSTUHL heraus, dass kein Garantiefall vorliegt und dies für den Garantieberechtigten erkennbar war, kann INTERSTUHL für Prüfung und Bearbeitung eine Servicegebühr nach der jeweils gültigen Preisliste berechnen.
Die Garantiezeit beginnt durch eine Garantieleistung nicht erneut und wird durch die Garantieleistung auch nicht gehemmt.
Welche Angaben werden für einen Garantiefall benötigt?
Damit ein Garantieanspruch bearbeitet werden kann, benötigt INTERSTUHL folgende Angaben:
- Beschreibung des Defekts
- Modellbezeichnung
- Modell-Nummer
- AB-Nummer
- gegebenenfalls Lieferschein oder Rechnungsbeleg
Die Angaben zum jeweiligen Stuhl- oder Tischmodell befinden sich auf einem Etikett an der Unterseite des Produkts.
Ohne diese Angaben kann die Garantieabwicklung durch INTERSTUHL abgelehnt werden.
Garantie schnell und unkompliziert abwickeln
Die Garantieabwicklung kann noch schneller und einfacher erfolgen, wenn Sie zusätzlich zu den oben genannten Angaben ein Bild und/oder ein kurzes Video des Defekts mitsenden.
Bitte senden Sie die Angaben zur Geltendmachung der Garantie an:
Fally Büromöbel GmbH & Co KG
Dr. Leopold Figl-Gasse 1a
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T +43 664 22 70 651
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